NSG Thielenbruch
Naturschutzgebiet GL-025 · 11,1 ha · Bergisch Gladbach, Köln
Schutzzweck
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von strukturreichen, teils feuchten Laubwaldbeständen, insbesondere Erlenwäldern, Fließgewässersystemen, strukturreicher, siedlungsnaher Grünflächen sowie als Lebensraum vieler gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Laubwaldbestände, insbesondere Erlenwälder (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG); • Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässersysteme (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG); • Erhaltung und Entwicklung des siedlungsnahen Grünlandes, der Obstweiden und strukturierten Gehölzbestände mit z. T. altem Baumbestand (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG); • Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften zahlreicher teilweise gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG); • Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung; • In Ausführung des § 48c LG NRW in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a sowie § 20 Satz 2 LG NRW: a) zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Herstellung eines Schutzbereiches; b) Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie: o Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana), o Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale); c) für empfindliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie im Bereich „Katharinenkammer“ auf dem Gebiet der Stadt Köln: o Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonig-schluffigen Böden (6410), o Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum), o Kalkreiche Niedermoore (7230), o Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ak.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-025
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