NSG Waelder, Haenge und Ufer der Grossen Dhuenntalsperre mit Nebenbaechen, Großer Dhünn und Purderbachtal
Naturschutzgebiet GL-023 · 447,1 ha · Wermelskirchen
Schutzzweck
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Optimierung der ufernahen Lebensgemeinschaften, der naturnahen Bachauenwälder, der Grünlandfluren sowie Feucht- und Nassbrachen und Quellbereiche mit einer schrittweisen Umwandlung von Nadelholzbeständen in ökologisch wertvolle Mischwald- und Laubholzbestände. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, naturnahe Quellbereiche, Bruch- und Sumpfwälder, Auwälder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG); • Sicherung der Funktion als überregionale Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung des vielgliedrigen Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG); • Sicherung der Bedeutung und Funktion für die Grundwasserneubildung und Wasserqualität für die Trinkwassertalsperre „Große Dhünntalsperre“ (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an Biotopkomplexe aus alten Laubwaldbeständen, Brachflächen, naturnahem Flusslauf, feuchten Grünländern, Quellen und Bächen gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an ein Kerbtalsystem mit naturnahen Laubwäldern, Feuchtwiesenbrachen und naturnahen Fließgewässern und ihren Quellbereichen sowie naturnahen Buchenwäldern gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an Nasswiesen am Ufer der Dhünntalsperre gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an alte Laubwälder als Ergänzungsflächen zum benachbarten LSG „Wasserflächen der Großen Dhünntalsperre“ gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an alten Laubwaldbeständen, Heiden, verschiedenen Brachen und feuchten Grünländern gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster und seltener, z. T. gefährdeter Tie…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-023
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