NSG Ehemaliger Kalksteinbruch bei Eichhof
Naturschutzgebiet GL-015 · 0,4 ha · Kürten
Schutzzweck
Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung des Kalkhangwäldchens „Steinbüchel“ mit seiner hohen Artenvielfalt und regionaler Bedeutung als Trittsteinbiotop. Der Schutz erfolgt insbesondere wegen seines Lerchenspornvorkommens. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Erhaltung und Entwicklung des Hangwaldes als Lebensraum gefährdeter und seltener Pflanzenarten, insbesondere von Geophyten und angepassten Pflanzenarten auf kalkhaltigen Böden (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG); • Erhaltung und Sicherung eines Landschaftsteils eines Kalksteinbruches mit Felsspalten, Kaulen und Kalklehmböden als wertvolle, seltene ökologische Sonderstandorte (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpk_ak.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpk_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpk_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpk_text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kürten (2012-10-09) LP Mittlere Sülz alt (1990-05-09) LP Mittlere Sülz alt (1991-07-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis (Mai 2013) uebernommen. Das NSG "Ehemaliger Kalksteinbruch bei Eichhof" wird jetzt mit Rechtskraft vom 09.10.2012 durch den LP Kürten unter Schutz gestellt. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-015
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