Naturschutzgebiet NRW

NSG Schluchtbachtal / Talsystem Buervenicher Bach

Naturschutzgebiet EU-177 · 52,5 ha · Zülpich, Mechernich, Hürtgenwald, Heimbach

Schutzzweck

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltener Tier- und Pflanzenarten, z.B. Kleiner Klappertopf, Gemeines Zittergras, Gewöhnliches Sonnenröschen, Knäuel-Glockenblume, Fransen-Enzian, Deutscher Enzian, Gemeine Akelei, Großer Ehrenpreis, Fransen-Enzian, Köcherfliegen Arten (Plectrocnemia conspersa), - zur Erhaltung und Optimierung der Kalkmagerrasenfragmente, - aus erdgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen, - zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen mit ihren begleitenden Gehölzstrukturen, - zur Erhaltung des ausgeprägten Reliefs und der offenen Felsbereiche, - zur Wiederherstellung naturnaher, standorttypischer Waldkomplexe, - wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Auwälder, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche, - wegen seiner Geowissenschaftlichen Bedeutung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-177

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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