NSG Auf der Heide
Naturschutzgebiet EU-175 · 5,6 ha · Zülpich
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in Nordrhein- Westfalen gefährdete und seltene Tierund Pflanzenarten, der mageren Grünlandstandorte, - zur Erhaltung und Vernetzung als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten der Bördelandschaft wie z.B. Braunkehlchen, Nachtigall, - zur Erhaltung, Erweiterung und Entwicklung eines strukturreichen Grünlandkomplexes als Vernetzungselement, - Entwicklung als Trittsteinbiotop in der dominierten Ackerbörde, - wegen seiner Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrentung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-175
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen