NSG Feuchtgehoelze, Mager- und Obstwiesen oestlich Nemmenich
Naturschutzgebiet EU-171 · 11,6 ha · Zülpich
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c sowie Satz 2 LG NW insbesondere - wegen seiner Funktion als Lebensraum für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Pirol, Nachtigall, - wegen seiner Bedeutung als Amphibienlebensraum, - zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung der Feuchtbiotope, - wegen seiner Funktion als Vernetzungsbiotop in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Stillgewässer, Röhrichte, Sümpfe und Riede, - Mager- und Obstwiesen, - wegen seiner Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-171
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen