NSG Ehemalige Kiesgrube Auf den Stein
Naturschutzgebiet EU-169 · 6,1 ha · Zülpich
Schutzzweck
Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Grauammer, Schafstelze, Sumpfohreule, Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Kreuzkröte, Glanzloser Ehrenpreis, Wiesen- Glockenblume, - zur Erhaltung der Steilwände und des Kleinreliefs, - zur Erhaltung und Optimierung des Biotopkomplexes als Trittstein- und Refugialbiotop, - zur Erhaltung der kleinflächigen Sandrasen, - aus erdgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-169
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen