NSG Kalksumpf und Teich im Haehnenbachtal
Naturschutzgebiet EU-165 · 1,6 ha · Blankenheim
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - Kalktuffquellen (7220, Prioritärer Lebensraum) - Kalkreiche Niedermoore (7230) - zum Schutz und zur Erhaltung eines Kalksumpfes als seltenen Lebensraum für z. T. gefährdete, biotopspezifische Pflanzen und Tiere, wie z.B. Breitblättriges Wollgras, Herbst-Zeitlose, Gewöhnlicher Fransenenzian, - zum Schutz und zur Erhaltung eines naturnahen Teiches mit Verlandungszone und Hochstaudenflur als Lebensraum für biotopspezifische Pflanzen und Tiere wie z.B. Amphibien und Libellen. - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Quellbereiche, - Stillgewässer - Sümpfe und Riede, - Röhrichte, - Nass- und Feuchtgrünland, - Magerwiesen und -weiden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Blankenheim (08) (2007-09-26) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-165
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