Naturschutzgebiet NRW

NSG Kyllquellgebiet

Naturschutzgebiet EU-146 · 109,4 ha · Hellenthal

Schutzzweck

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und naturnahen Strukturen sowie einer ausgeprägten Dynamik, mit ihrer typischen Vegetation und Fauna, hier insbesondere auch als Lebensraum für Groppe und Bachneunauge, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren, - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebiets- netz Natura 2000 haben: - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation, hier insbesondere das Gefleckte Knabenkraut, - zur Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume mit ihrer charakte- ristischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung artenreicher mesophiler Berg-Mähwiesen (6520), hier insbesondere in der Ausprägung als narzissenreiche Bärwurzwiese, in montaner Lage mit ihrer typischen Flora und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung von Moorwäldern hier in der Ausprägung als Birkenbruchwald (91D1, Prioritärer Lebensraum), mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen, - zur Erhaltung und Entwicklung der Hainsimsen-Buchenwälder (9110) mit ihrer charakteristischen Vegeta- tion und Fauna, - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. der Anhänge der Vogelschutz-Richtlinie: - Groppe (1163), - Bachneunauge (1096), - weitere gefährdete Vogelart (A030), - wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefähr- dete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Bachforelle, Wasseramsel, Eisvogel, Schwarz- specht, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Dachs, Wildkatze, Flutender Wasserhahnenfuß, Bach- Nelkenwurz, Geflecktes Knabenkraut, Großer Klappertopf, Quendelblättrige Kreuzblume, - zur Erh…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-146

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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