NSG Reinzelbachtal
Naturschutzgebiet EU-138 · 14,9 ha · Hellenthal
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefähr- dete, bedrohte und seltene Pflanzenarten, z.B. Bach-Nelkenwurz, Riesen-Schachtelhalm, Bärwurz, - zur Erhaltung und Optimierung des Lebensraumes für gefährdete Schmetterlingsarten, wie z.B. den Schachbrettfalter, - zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von mageren Feucht- und Nasswiesen, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter, strukturreicher Biotopkomplex aus naturnahen Gewässerabschnitten mit Hochstaudenfluren, Ufergehölzen und Feuchtgrünland, sowie mageren Wiesen und kleinen Waldparzellen in den Hangbereichen, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Magerwiesen und -weiden, - Nass- und Feuchtgrünland, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte4.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hellenthal_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hellenthal (20) (2005-12-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-138
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen