NSG Haubachtal, Dietrichseiffen mit Urftaue bei Blankenheim-Wald
Naturschutzgebiet EU-131 · 290,6 ha · Blankenheim, Dahlem, Nettersheim
Schutzzweck
Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusam- menhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - typisch ausgebildete Pfeifengraswiesen (6410) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche Flachlandmähwiesen (6510) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - mesophile Bergmähwiesen (6520) in montaner Lage mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - der Kalkreichen Niedermoore (7230) in ihren typischen Strukturen und der oft orchideenreichen Kleinseggenvegetation (hier besonders Carex davalliana, Breitblättriges Knabenkraut und Sumpf-Stendelwurz) und insbesondere des Wasserregimes, - großflächig zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister- Buchenwälder (9130) auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, artenreichen Waldrändern und Staudenfluren, - Fließgewässer (3260) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - artenreichen Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation (hier insbesondere Arnika) und Fauna, - der feuchten Hochstaudenfluren (6430) und Waldsäume, - naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder (9130) in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, Waldränder und Staudenfluren zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: - Groppe (1163), - Bachneunauge (1096), - zur Erhaltung und Entwicklung der Population folgender nach der EG-Vogelschutzrichtlinie geschützten Art, - Raubwürger (A340), - als Lebens- und Rückzugsräume für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete, zahlreiche in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebens- gemeinschaften, insbesondere FledermausartenFledermaus…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-131
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen