NSG Ehemalige Klebsandgrube bei Satzvey
Naturschutzgebiet EU-063 · 15,1 ha · Mechernich
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 Satz 1 a und c sowie Satz 2 LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Stillgewaessers mit Unterwasser- und Schwimmblattvegetation, wechselfeuchten Zonen, Roehrichten, Hochstaudenfluren, naehrstoffarmen offenen Sandflaechen, Gruenlandbrachen, Ruderalfluren, Steilwaenden, Abbruchkanten, Baumbestaenden, Hecken und Gebueschen, - zur Erhaltung und Wiederherstellung als Lebens- und Rueckzugsraum zahlreicher in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere Fledermaus-, Vogel-, Insektenarten, Amphibien, Reptilien, - zur Erhaltung und Wiederherstellung als Trittsteinbiotop und Vernetzungselement in einer ansonsten ausgeraeumten und an Landschaftselementen armen Kulturlandschaft, - zur Erhaltung und Wiederherstellung als Lebensraum fuer spezialisierte Arten, insbesondere Arten vegetationsarmer sowie wassergepraegter und feuchtbeeinflusster Standorte, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit eines Sekundaer- lebensraumes als ein abwechslungsreiches und reich strukturiertes Mosaik aus sehr unterschiedlichen Biotoptypen mit sehr artenreichen unterschiedlichen Sukzessionsstadien, die einen hohen Verzahnungsgrad untereinander aufweisen, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit eines aus der ehemaligen Nutzung herausgenommenen und sich selbst ueberlassenen Bereichs, der sich durch Topographie und Erscheinungsbild von der umgebenden, durch intensive landwirtschaftliche Nutzung gepraegten Landschaft auffaellig abhebt und sich durch eine hohe Grob- und Feinreliefierung einschliesslich geomorphologischer Anschnitte sowie durch besondere kleinklimatische Verhaeltnisse ausgezeichnet, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der mit der Klebsandgrube raeumlich in Verbindung stehenden Feldbahntrasse als ein linienfoermiges und sich insbesondere durch die aufgelassenen Vegetationsstrukturen (Brache, Gehoelze, Hecken) und die teilweise Dammlage von den umgebenden landwirtschaftlichen Flaechen deutlich in Erscheinung tretendes Landschaftselement. - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit der Vorkommen an seltenen und bestandsbedrohten Tier- und Pflanzenarten mit einer regional grossen Artenvielfalt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mechernich_Text.pdf http://legaldocs.naturschutz…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-063
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