NSG Urfttal mit Seitentaelern noerdlich und westlich von Nettersheim
Naturschutzgebiet EU-031 · 396,7 ha · Nettersheim
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a, b, c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines grossen Teils des Gebietes fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000), - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie), - grossflaechig zusammenhaengende, naturnahe, meist kraut- und geophytenreiche Waldmeister-Buchenwaelder (9130) auf basenreichen Standorten und Orchideenbuchenwaelder (9150) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersklassen und ihrer standoertlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesche, artenreichen Waldraendern und Staudenfluren, - Erhalt und Entwicklung der FFH-Lebensraeume Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder (91E0 Prioritaerer Lebensraum), Feuchte Hochstaudenfluren (6430), sowie der Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Erhalt , Pflege und Entwicklung der Berg-Maehwiesen (6520), - die beiden benachbarten Karsthoehlen und der nahegelegene Stollen (nicht touristisch erschlossene Hoehlen, 8310) einschliesslich ihrer mikroklimatischen Verhaeltnisse und ihres Wasserhaushalts als Lebensraum fuer troglophile Tierarten sowie als Winterquartier fuer Fledermaeuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweifluegler u.a.), - des ehemaligen Flakstollens mit mehreren Seitengaengen als unterirdisches Fledermaus- Winterquartier einschliesslich seiner mikroklimatischen Verhaeltnisse, seines Wasserhaushalts und seiner Zugaenglichkeit fuer Fledermaeuse, - zur Erhaltung und Foerderung der folgenden Arten, die darueber hinaus Bedeutung fuer das Gebietsnetz Natura 2000 haben. Erhaltung und Foerderung der autochtonen Fischarten insbesondere z.B. des Bachneunauges, der Aesche und auch der Groppe. - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen der Fliessgewaesser, insbesondere der Urft, entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertyps, - zur Erhaltung und Entwicklung von Feucht- und Nass- und Magerwiesen durch extensive Nutzung, - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG bzw. Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vog…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-031
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