NSG Sistiger Heide
Naturschutzgebiet EU-007 · 188,0 ha · Kall, Hellenthal
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - typisch ausgebildete Feuchtheiden (Heidegebiete mit Glockenheide (4010)) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer charakteristischen Vegetation (hier insbesondere Arnika) und Fauna, - artenreiche mesophiler Bergmähwiesen (6520) mit ihrer typischen Flora und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der folgenden Lebensräume, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna, - typisch ausgebildete trockene Heiden (4030) mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - artenreiche, extensiv genutzte Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (6510, Glatthafer- und Wiesen- knopf-Silgenwiesen) mit ihrer typischen Vegetation und Fauna, - Erhaltung und Förderung von Feucht- und Nasswiesen, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes als gut ausgeprägter Biotopkomplex mit Heideresten, Borstgrasrasen, Feuchtgrünland, naturnahen Bachabschnitten, Quellbereichen und Waldbeständen, - wegen seiner Funktion als Lebensraum für weitere nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen ge- fährdete, bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, z.B. Feldlerche, Rotmilan, Schachbrettfalter, Perlgras-Wiesenvögelchen, Borstgras, Arnika, Wald-Läusekraut, Gewöhnliches Zittergras, Spitz- lappiger Frauenmantel, Kriech-Weide, - zur Erhaltung und Optimierung folgender nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Fließgewässer, - Fließgewässer, - Nass- und Feuchtgrünland, - Borstgrasrasen, - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche, auch als Teillebensraum der Wildkatze (Anhang IV-Art). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kall_Text.pdf Verwaltungstechnische …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-007
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