NSG Auen und Haenge an Urft und Gillesbach
Naturschutzgebiet EU-003 · 372,6 ha · Kall, Nettersheim
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b, c und 48 c LG NW insbesondere - wegen der Bedeutung eines großen Teils des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000); - zur Erhaltung und Entwicklung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - typisch ausgebildete, orchideenreiche Kalktrocken/ -Kalkhalbtrockenrasen (Trespen-Schwingel Kalk- trockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum)) sowie Berg-Mähwiesen (6520), - Karst-Höhlen (nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310)) einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse und ihres Wasserhaushalts als Lebensraum für troglophile Tierarten sowie als Winter- quartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten, - großflächig zusammenhängende, naturnahe, v.a. kraut- und geophytenreiche Waldmeister-Buchen- wälder (9130) auf basenreichen Standorten und Orchideen-Buchenwälder (9150) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich ty- pischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche, artenreichen Waldrändern und Stau- denfluren, - naturnah ausgeprägte Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), z.T. mit begleitenden feuch- ten Hochstaudenfluren (6430), - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß An- hang II und IV der FFH-Richtlinie: - Bechsteinfledermaus (1323), - Teichfledermaus (1318), - zur Erhaltung und Förderung der folgenden Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, die darüber hinaus Bedeutung für das Gebietsnetz Natura 2000 haben: - Großes Mausohr (1324), - Groppe (1163), - Bachneunauge (1096), - Wasserfledermaus (1318), - Kleine Bartfledermaus (1324), - Fransenfledermaus (1324), - Rauhhautfledermaus (1351), - Zwergfledermaus (1351), - Braunes Langohr (1351), - Graues Langohr (1351), - Breitflügelfledermaus 1335), - Erhaltung und Förderung der Groppen-/ sowie der Bachneunaugen-Population durch Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer durch Bewahrung naturnaher Gewässer- strukturen, Verbesserung der Durchgängigkeit durch Beseitigung von Verrohrungen, Durch- lässen und im Hauptschluss gelegene Teichanlagen, - Erhaltung und E…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EU-003
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