NSG-Am Tannenbaum
Naturschutzgebiet EN-032 · 6,0 ha · Schwelm
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 BNatSchG, insbesondere 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Insektenfauna. Von besonderer Bedeutung sind hier: - die extensiv genutzten Grünlandflächen einschließlich einer Streuobstwiese, - die Heckenstrukturen, - die Hochstaudenflur im Westen und - die Ruderalfläche im Osten. 2. aufgrund der Bedeutung der vielfältigen Landschaftsstrukturen hinsichtlich der biotopvernetzenden und landschaftsästhetischen Funktion 3. wegen der Seltenheit und der besonderen Eigenart des mosaikartigen Biotopkomplexes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_1974_104.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_bueren_entlassung_bentfeld_2026.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_brakel_2024.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2021, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm (2021-03-22)( Bem.: 1. - 3. und 5. Änderung) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Jan.2026) LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EN-032
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen