NSG Tal der Ennepe
Naturschutzgebiet EN-028 · 70,5 ha · Ennepetal, Breckerfeld
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a), b) und c) LG, insbesondere 1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender, zum Teil gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Von besonderer Bedeutung sind hier Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps in seiner kulturlandschaftlichen Prägung. 2. aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen wegen der zahlreichen Obergräben und Hammerteiche als Relikte einer ehemals raumtypischen Kleineisenverarbeitung. 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Ennepetales. 4. zur Wiederherstellung eines naturnahen Bachtales durch Extensivierung der jetzt noch intensiv als Mähwiese genutzten Flächen. 5. zur Erhaltung und Förderung von Magerwiesen und -weiden. 6. zur Erhaltung und Förderung von Nass- und Feuchtgrünlandwiesen. Erläuterungen: Aufgrund der reichhaltigen Flora und Fauna ist das Ennepetal in diesen Abschnitten ein bedeutender Teil des Biotopverbundes. Es beinhaltet aufgrund seiner Struktur und Größe ein hohes Entwicklungspotential. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_uebersichtskarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_egs_text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1999, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm alt (1999-04-26) LP Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm alt (2001-05-26) LP Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm (2021-03-22)( Bem.: 1. - 3. und 5. Änderung) LP Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm alt (2000-05-15) LP Ennepetal-Gevelsberg-Schwelm alt (2005-04-02)( Bem.: 3.Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Jan.2026) Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Mai 2014). LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief EN-028
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen