NSG Holtumer Hoefe
Naturschutzgebiet DU-015 · 8,6 ha · Duisburg
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 20 a) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Herstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - seiner hohen strukturellen Vielfalt - der Bedeutung der Gewässer als Laichbiotope mehrerer zum Teil gefährdeter Amphibienarten seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop sowie als Rastplatz zahlreicher u.a. seltener und gefährdeter Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 58) 2. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Fläche. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - seiner vielfältigen Ausstattung mit Landschaftsstrukturelementen inmitten großräumiger intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1. Aenderung) LP Duisburg alt (1989-08-21) LP Duisburg alt (1990-01-11) LP Duisburg alt (1991-06-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst. (November 2014). LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3061084 Edate: 20141120
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief DU-015
Karte
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