NSG Waldgebiet "Grindsmark"
Naturschutzgebiet DU-014 · 51,5 ha · Duisburg
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - seiner hohen strukturellen Vielfalt - der pflanzensoziologischen und floristischen Bedeutung - der gut ausgebildeten naturnahen Waldgesellschaften - der Bedeutung der Gräben, Bombentrichter und Feuchtstellen als Laichbiotope und Lebensräume für Amphibien sowie als Brut- und Nahrungsbiotope einer gefährdeten Vogelart (vergleiche Grundlagen- karte II b: Schutzwürdiges Gebiet 45) 2. aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - seiner Bedeutung für die Erforschung der Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften - der Bedeutung der Waldflächen als naturhistorisches Dokument 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Fläche. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: - der regionalen Bedeutung der seltenen und gefährdeten Lebensgemeinschaften - der Bedeutung der vielfältig strukturierten Waldfläche für das Landschaftsbild. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1. Aenderung) LP Duisburg alt (1989-08-21) LP Duisburg alt (1990-01-11) LP Duisburg alt (1991-06-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst. (November 2014). LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3061083 Edate: 20141120
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief DU-014
Karte
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen