NSG Bittermark
Naturschutzgebiet DO-038 · 148,6 ha · Dortmund
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 23 BNatSchG erforderlich, insbesondere - zum Erhalt und zur Entwicklung • von Lebensstätten und -gemeinschaften von gefährdeten und seltenen wildlebenden Tierarten und wildwachsenden Pflanzenarten und -gesellschaften, • der vorhandenen Landschaftsstrukturen wegen ihrer Seltenheit und ihrer besonderen Eigenart, insbesondere der naturnahen Buchenwälder, der strukturreichen Bachsiepen und der als Bodendenkmal geschützten Bergbaurelikte, - zum Schutz eines unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes, - zum Schutz des Klimas. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Festsetzungskarte_Uebersicht.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_DO_Band_I_Textliche_Darstellungen_Erlaeuterungen_Festsetzungen.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2020, Inkraft: 2020, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Dortmund (2020-11-07) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Der neue Landschaftsplan Dortmund (rechtskraft 07.11.2020) ersetzt die drei alten LP LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg Kreisfreie Stadt: Dortmund öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4881146 Edate: 20210826
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief DO-038
Karte
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen