NSG Ruraue vom Merkener Busch bis zum Rurauenwald Indemuendung
Naturschutzgebiet DN-091 · 465,9 ha · Titz, Düren, Inden, Niederzier, Jülich
Schutzzweck
Schutzzweck ist: • die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, reichstrukturierten Flussauenlandschaft mit zahlreichen auch FFH-relevanten naturnahen Lebensräumen und Biotopstrukturen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) sowie geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG); • die Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Weich- und Hartholzauenwäldern als Lebensstätten für auentypische Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • die Erhaltung und Entwicklung von offenen, grünlandgeprägten Auenbereichen, wie die feuchten und mager-trockenen Weide-Grünländer, die in NRW gefährdete Pflanzengesellschaften darstellen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung von gewässergeprägten Biotopen als Lebensstätten für zahlreiche, z. T. gefährdete Tierarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren, für naturnahe Flüsse und ihre Auen charakteristische, z. T. nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); • die Erhaltung und Wiederherstellung der Ruraue wegen ihrer Seltenheit, der besonderen Eigenart und landschaftlichen Schönheit (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG); • die Erhaltung des naturnahen Flusslaufes und der begleitenden Auenbereiche für den landesweiten Biotopverbund, insbesondere für den Biber und andere wandernde Tierarten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 21 BNatSchG); • die Erhaltung und Entwicklung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: o natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) o Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) o Flüsse mit Schlammbänken mit einjähriger Vegetation (3270) o feuchte Hochstaudenfluren (6430) o Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) o Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) o Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) • die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensräume für Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie: o Bachneunauge o Groppe o Biber o Eisvogel • die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensräume für weitere bedeutsame Vorkommen von geschützten bzw. gefährdeten Arten bzw. für Rast- und Überwinterungsgäste wildlebender europäischer Vogelarten, z. B.: o Krickente o Pirol o Flussuferläufer o Flussregenpfeifer o Nachtigall o Waldwas…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief DN-091
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