NSG Burgauer Wald
Naturschutzgebiet DN-038 · 89,0 ha · Düren
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes: 1. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere: 1.1 zum Erhalt eines ökologisch wertvollen und zusammenhängenden feuchtebestimmten Biotopkomplexes im Übergang der waldreichen und reliefstarken Rureifel zur waldarmen, landwirtschaftlich geprägten Jülicher Börde sowie zum Erhalt und zur Entwicklung des westexponierten buchenwalddominierten Terrassenhanges und des Seitentälchens, insbesondere geprägt durch: • standorttypische, teilweise altholzreiche Buchen- und Eichenwälder auf zum Teil steilen Hanglagen sowie Stieleichen-Hainbuchenwälder und Erlenbruchwälder auf feuchtnassen Standorten, • naturnahe Fließ- und Stillgewässer, • Seggenrieder und Röhrichte (vegetationskundlich wertvolles Grünland, siehe § 5a), • Feucht- und Nassgrünland (vegetationskundlich wertvolles Grünland, siehe § 5a), • extensiv genutzte Fettwiesen und -weiden (vegetationskundlich wertvolles Grünland, siehe § 5a), • das Nebeneinander von teilweise schutzwürdigen grund- oder stauwassergeprägten Böden und Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit; 1.2 als Lebens- und Rückzugsort seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Vogelarten und Amphibien, wie zum Beispiel: • Mittelspecht, • Schwarzspecht, • Grünspecht, • Kleinspecht, • Springfrosch, • Kammmolch; 1.3 als herausragendes Element des Waldbiotopverbundes am Westrand der agrarisch geprägten Zülpicher Börde im Übergang zur waldreichen Voreifel. ________________________________________ 2. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen: • der historischen Verbindungsachse zu Schloss Burgau, • des Restbestandes typischer Feuchtwälder der Ruraue, • der Kulturdenkmäler Motte „Wibbelrusch“ und „Wall- und Grabenanlagen“, • der Terrassenkante der Rur als Zeugnis der geologischen Entwicklung, • der mittelalterlichen Hohlwegstrukturen, • der noch deutlich erkennbaren Reste von Schützengräben und Verteidigungsanlagen aus der Zeit des 2. Weltkrieges, • der noch vorhandenen ehemals frei stehenden Alteichen entlang von Gemarkungsgrenzen und historischen Wegen; ________________________________________ 3. Gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönhe…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief DN-038
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