NSG Wehebachtalsystem mit Nebenbaechen
Naturschutzgebiet DN-035 · 303,8 ha · Hürtgenwald, Nörvenich
Schutzzweck
Schutzzweck ist: • die Erhaltung und Wiederherstellung des Fließgewässer-Ökosystems Rote und Weiße Wehe und Nebenbäche sowie der begleitenden Talhänge mit in NRW gemäß § 62 LG geschützten Biotopen, insbesondere auch zur Herstellung des Biotopverbundes (§ 20a LG); • die Erhaltung und Wiederherstellung der hang- und bachbegleitenden Wälder sowie Grünlandbereiche (§ 20a LG); • die Erhaltung des Bachtales als Struktur mit Bedeutung zur Herstellung des Biotopverbundes (§ 20a LG); • die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG); • die Erhaltung des mäandrierenden Bachlaufs und des tief eingeschnittenen Bachsystems wegen seiner Seltenheit und besonderen Schönheit (§ 20c LG); • die Erhaltung der vorhandenen Dachschieferstollen als Lebensraum für zahlreiche geschützte und gefährdete Tierarten (§ 20a LG); • die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32 und 33 BNatSchG mit folgenden prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse (§ 48c LG): o artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden (6230) o Moorwälder (91D0) o Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0) sowie folgenden Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse: • Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (3260) • magere Flachland-Mähwiesen (6510) • Hainsimsen-Buchenwald (9110); • die Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie (§ 48c LG): o Flussregenpfeifer o Schwarzspecht o weitere gefährdete Vogelart o Wiesenpieper o Groppe o Großes Mausohr o Schwarzkehlchen o Waldwasserläufer o Bachneunauge o Biber o Große Bartfledermaus o Teichfledermaus o Wasserfledermaus o Großes Mausohr o Zwergfledermaus o Braunes Langohr; • die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder Nährstoffangeboten mit besonderer Bedeutung als natürlicher Lebensraum (§ 20a LG); • die Erhaltung und Entwicklung des Einlaufbereiches der Weißen Wehe in die Wehebachtalsperre mit temporär überstauten, sekundären Lebensräumen und Flachwasserzonen mit besonderer Bedeutung für zahlreiche geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten (§ 20b LG); • die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Felsstrukturen und schutzwürdigen Ge…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief DN-035
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