NSG Kleuterbach bei Buldern
Naturschutzgebiet COE-097 · 29,6 ha · Nottuln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der weitgehend naturnahen Gewässeraue; b.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerlaufs einschließlich seiner Fließgewässerdynamik; c.) zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Förderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter bzw. vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere der Gewässer, Röhrichte und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgrün- landes sowie der Auwälder; d.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeographischen Bedeutung; e.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; f.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände- rungen ökologischer Zusammenhänge; g.) zur Erhaltung und Entwicklung gesetzlich geschützter Biotope; h.) zur Sicherung einer Kernfläche im landesweiten Biotopverbund. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-097
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