NSG Laubwald Hoepings Brock
Naturschutzgebiet COE-096 · 29,2 ha · Senden
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Eichen-Hainbuchenwaldbestandes von hoher Repräsentanz für den Naturraum; b.) zur Erhaltung der besonders schutzwürdigen Böden; c.) zur Sicherung eines Trittsteinbiotops von herausragender Bedeutung im landesweiten Biotopverbund; d.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; e.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; f.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-096
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