NSG Haselbach und Haspelhuck
Naturschutzgebiet COE-095 · 41,7 ha · Nottuln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG i. V. m. § 33 BNatSchG und dient dem Schutz der Lebensräume und Arten, die gem. der FFH-Richtlinie zu schützen sind. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung eines strukturreichen Feuchtgebietkomplexes aus naturnahen Waldbeständen, artenreichem Grünland mit eingestreuten Kleingewässern und einem teilweise naturnahen Bachlauf des Haselbaches; b.) zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Au-, Feucht- und Eichen-Hainbuchenwälder mit gut ausgebildeter Krautschicht und hohen Alt- und Totholzanteilen; c.) zur Erhaltung der schutzwürdigen und besonders schutzwürdigen Böden; d.) zur Erhaltung naturnaher Fließ- und Stillgewässer und zur Förderung fließgewässertypischer Strukturen und Prozesse; e.) zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung feuchter Grünlandflächen und Brachen mit landschafts- raumtypischen Kopfbaumbeständen; f.) zur Sicherung eines Wald-Grünlandkomplexes als ein Trittsteinbiotop von herausragender Bedeutung im landesweiten Biotopverbund; g.) zur Sicherung und Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen; h.) wegen der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Gebiets, insbesondere hervorgerufen durch die vielgestaltigen Grünlandflächen in der Niederung und der vielfältigen Waldbilder; i.) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; j.) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-095
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