NSG Berenbrocks Busch
Naturschutzgebiet COE-093 · 21,2 ha · Nottuln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten in einem naturnahen Waldgebiet; b.) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; c.) zur Erhaltung und Förderung gesetzlich geschützter Biotope; d.) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; e.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; f.) zur Sicherung der Biotopverbundfunktion als Trittsteinbiotop innerhalb einer Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung (Parklandschaftsnetz). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-093
Karte
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen