NSG Quellgebiet Nonnenbach
Naturschutzgebiet COE-089 · 10,0 ha · Coesfeld
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; b.) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen; c.) zur Erhaltung der besonders schutzwürdigen Böden; d.) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebiets; e.) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen; f.) zur Erhaltung und Entwicklung eines Gebiets von herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund (Kernfläche). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baumberge-Nord_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baumberge-Nord (2015-10-15) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2015). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-089
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen