NSG Lasbecker Quellen
Naturschutzgebiet COE-073 · 7,2 ha · Billerbeck
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 LG NRW, insbesondere - zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstätte gelten hier insbesondere: - Quellen, - naturnahe Fliessgewässer, - Feuchtgrünland sowie - Ufer- und Feldgehölze - wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses Landschafts- bestandteiles. - zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, - aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen. Erläuterung: Die tief eingeschnittenen Quelltäler sind naturraumtypisch in ihrer Form und Ausgestaltung für den Bereich im Umfeld der Baumberge. Einzigartig ist die Kombination aus Grünländern mit Ouellhorizonten mit unmittelbar angrenzenden Quellbächen umgeben von Buchenwäldern. Von besonderer Schönheit ist zudem die Lage nahe oder inmitten der dichten Ansammlung von Höfen in Lasbeck sowie die in den Naturschutzgebietsteilen noch vorhandene Kleinstrukturierung aus Forst- und Landwirtschaft. Das Naturschutzgebiet besteht aus drei Quellbereichen: Lasbecker Aa Quelle - (ehemaliges Naturdenkmal) Quelle bei Hof Leufke - (ehemaliges Naturdenkmal) Arningquelle - (ehemaliges Naturdenkmal) Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baumberge Sued_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Baumberge-Süd (2007-05-15) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2012). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-073
Karte
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen