NSG Berkelaue
Naturschutzgebiet COE-066 · 102,5 ha · Coesfeld
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensgemeinschaft und Lebensstaette gelten hier insbesondere - Gewaesser, - Gehoelze, - Feuchtgruenland. Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der oekologischen Funktionsfaehigkeit und -einheit der Berkel und ihrer Aue als durchgaengige und oekologisch intakte Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweit ueberregionaler Bedeutung entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertypes sowie in seiner kulturlandschaftlichen Praegung, b) Zur Erhaltung, Foerderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Wat-, Sumpf- und Wasservoegeln, Wiesen- und Weidevoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, und Wasserorganismen, Libellen und bestimmter an diesen Lebensraum angepasster Saeuge- tiere (z.B. Wasserfledermaus), - Seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewaesser, der Roehrichte, Grossseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgruenlandes mit Flutrasen und Quellhorizonten, der Magerweiden und -wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natuerlichen Vegetation von Weich- und Hartholzauen sowie Bruchwaeldern und Gehoelz- bestaenden in der Aue, auf Ufersaeumen und auf den Talkanten mit Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder der Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaften (Erlen-Eschenwald) sowie Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Altbaeumen, c) Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgaengigen Flussauenlandschaft mit Mindestwasserfuehrung und entsprechender Morphologie und unbeeintraechtigter Fliessgewaesserdynamik einschliesslich natuerlicher Steil- und Flachufer, Uferabbruechen, Auskolkungen und offenen Sand-, Schlick- und Substrat- ablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewaessers, d) Aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, e) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzbarkeit des Gebietes, f) Zur …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-066
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