NSG Roruper Holz
Naturschutzgebiet COE-045 · 235,2 ha · Coesfeld, Nottuln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW in Verbindung mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Schutz der boden- staendigen Laubwaelder inkl. der Lebensraeume und Arten, die gemaeß der Richtlinie 92/43 EWG des Rates der Europaeischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie) zu schuetzen sind. Die Festsetzung erfolgt insbesondere - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als massgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG NRW: - Hainsimsen-Buchenwald (9110). Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere fuer die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG NRW - Hohltaube, - Schwarzspecht. Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung fuer die Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFHRichtlinie - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), - Waldmeister-Buchenwald (9130). Die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder bzw. großflächig-zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder sind anzustreben. - Zur Erhaltung, Foerderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten innerhalb eines Waldkomplexes mit eingeschlossenen und angrenzenden Offenlandbiotopen. Als Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten gelten hier des Weiteren - Gruenland, - Naturnahe, periodisch trockenfallende Bachlaeufe - Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen, - Aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und d…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-045
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen