NSG Steveraue
Naturschutzgebiet COE-034 · 122,2 ha · Olfen, Lüdinghausen
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NRW in Verbindung mit Paragraph 48 c Abs. 1 LG NRW und dient dem Erhalt und der Entwicklung der Steverniederung mit ihren angrenzenden Gruenlaendern und typischen Auenstrukturen und ihrer Lebensraeume und Arten, die gemaess der Richtlinie 92/43 EWG des Rates der Europaeischen Union zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (FFH-Richtlinie), zu schuetzen sind. - Zur Erhaltung und Entwicklung der Steverniederung mit ihren angrenzenden Gruenlandflaechen, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Biotopkomplexen aus Altarmen, kuenstlich angelegten Gewaessern und Vegetationsstrukturen, - Zur Erhaltung und Entwicklung der Aue als praegenden Bestandteil des Landschaftsbildes, - Zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten fuer wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Abs. 4 i.V.m. Artikel 2 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.5.1992. Hierbei handelt es sich um folgende Arten (Fischarten) von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FHH-Richtlinie als massgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des Paragraph 48 d Abs. 4 LG: - Steinbeißer Cobitis taenia, Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser mit Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit naturnaher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen, - Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewaessersohlen, - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um die Steveraue einschliesslich der Altarme an der Fuechtelner Muehle. Begrenzt wird die Aue von einer 3-4 m hohen Terrassenkante. Die landwirtschaftlichen Flaechen innerhalb der Aue werden ueberwiegend als Gruenland genutzt. Die Ackerflaechen reichen teilweise bis an die Uferboeschungen. Der Altarm westlich der K 8 an der Fuechtelner Muehle wird durch einen Campingplatz erheblich beeintraechtigt. Oestlic…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief COE-034
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