NSG Blutfeld
Naturschutzgebiet BOR-077 · 25,0 ha · Ahaus
Schutzzweck
Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Schutzgebiet gesondert festgelegt. a) Erhaltung eines einzigartigen feuchten Kiefernmischwaldes mit Bruch- und Moorwaldcharakter; b) Erhaltung und Ausweitung zahlreicher schutzwürdiger Kleinbiotope bestehend aus Übergangsmooren, Feuchtheiden, Zwergstrauchheiden, Röhrichtbeständen und naturnahen Kleingewässern; c) Erhaltung und Schutz zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten; d) Ausweitung der Bruch- und Moorwaldbereiche; e) Erhaltung des Waldgebietes wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; f) Schrittweiser Waldumbau und Aufstockung mit Laubgehölzen im Bereich des Fichtenbestandes im Norden; g) Erhaltung eines Waldgebietes als wichtiger Bestandteil des Wald-Biotopnetzes des westlichen Münsterlandes; h) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Ahaus_Karte.jpg http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Ahaus_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ahaus (2016-09-12) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (November 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BOR-077
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