Naturschutzgebiete

NSG Goorbach undt Hornebecke (BOR)

Naturschutzgebiet BOR-071 · 145,0 ha · Gronau (Westf.), Ochtrup

Schutzzweck

(1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen. a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit und -einheit der Auen des "Goorbaches" und der "Hornebecke" (letztere auf einer Teil- strecke) als durchgängige und ökologisch intakte Hauptachse eines Biotopverbundes von überregionaler Bedeutung; b) Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebens- stätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Wat-, Sumpf und Wasservögeln, Wiesen und Weidevögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Wasserorganismen, Libellen; - seltenen, zum Teil stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer, der Röhrichte, Großseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgrünlandes mit Flutrasen und Quellhorizonten, sowie der natürlichen Vegetation von Weich- und Hartholz- auen sowie Bruchwäldern und Gehölzbeständen auf den Talkanten mit Vermehrung der Weich- holzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession oder durch Initialpflan- zung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaften sowie Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils an Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen; c) Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Bachauenlandschaft mit Mindestwasserführung und entsprechender Morphologie und Fließgewässerdynamik ein- schließlich natürlicher Steil- und Flachufer, Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-/ Schlick- und Substratablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung der Gewässer; d) Erhaltung schutzwürdiger Böden wie durch Staunässe/Grundwasser geprägte Böden, Nieder- moorböden und Plaggenesche als natürlicher Lebensraum und Archiv der Natur- und Kulturgeschichte; e) naturwissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe; f) Seltenheit, besondere Eigenart, Vielfalt, Schönheit und Unersetzbarkeit des Gebietes; g) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderung in der Talaue und zum Schutz des Fließgewässer-Ökosystems. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültig…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BOR-071

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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