NSG Rhader Wiesen
Naturschutzgebiet BOR-066 · 2,7 ha · Raesfeld, Dorsten
Schutzzweck
a) Erhaltung, Förderung und Entwicklung einer großräumigen Feuchtwiesenlandschaft und einer naturnahen Gewässerauenlandschaft als Rückgrat eines Biotopverbundsystems von landes- und europaweiter Bedeutung; b) Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen und Tierarten, insbesondere von - Wat-, Sumpf und Wasservögeln, Wiesen und Weidevögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Wasserorganismen, Libellen, Wasserorganismen und Fischen; - seltenen, zum Teil stark gefährdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewässer, der Röhrichte, Großseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgrünlandes mit Flutrasen und Quellhorizonten, der Magerweiden und -wiesen; c) Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgängigen Bachauenlandschaft mit Mindestwasserführung und entsprechender Morphologie sowie Fließgewässerdynamik einschließlich natürlicher Steil- und Flachufer,Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand-/ Schlick- und Substr- atablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewässers; d) naturwissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe und wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes; e) Seltenheit, besondere Eigenart, und hervorragende Schönheit des Gebietes; f) Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderung in der Feuchtwiesen und zum Schutz des Fließgewässer-Ökosystems; g) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Groppe (Cottus gobio) - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) - Bachneunauge (Lampetra planeri) h) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 insbesondere Bedeutung für folgenden Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie für die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie: - Steinbeißer (Cobites taenia). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/l…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BOR-066
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