NSG Bocholter Aa Velen - Borken
Naturschutzgebiet BOR-064 · 94,8 ha · Velen, Borken
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt - Zur Erhaltung und Wiederherstellung der oekologischen Funktionsfaehigkeit und -einheit der Bocholter Aa als durchgaengige und oekologisch intakte Biotopverbundachse von regionaler Bedeutung entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertyps sowie seiner kulturlandschaftlichen Praegung, - Zur Erhaltung, Foerderung und Selbstentwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil gefaehrdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Wat-, Sumpf und Wasservoegeln, Wiesen und Weidevoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Wasserorganismen, Libellen, und bestimmter, an diesen Lebensraum angepasster Saeugetiere, - seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewaesser, der Roehrichte, Grossseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgruenlandes mit Flutrasen und Quellhorizonten, der Magerweiden und -wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natuerlichen Vegetation von Weich- und Hartholzauen sowie Bruchwaeldern und Gehoelzbestaenden in der Aue, auf Ufersaeumen und auf den Talkanten mit Vermehrung der Erlen-Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft sowie Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Altbaeumen, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen und durchgaengigen Flussauenlandschaft mit entsprechender Morphologie und unbeeintraechtigter Fliessgewaesserdynamik einschliesslich natuerlicher Steil- und Flachufer, Uferabbruechen, Auskolkungen und offenen Sand-/ Schlick- und Substratablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung und Entfesselung des Gewaessers, - Zur Optimierung des Retentionsvermoegens der Flussaue zur Entschaerfung der Hochwassergefahren fuer die Ortslagen, - Aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besondere Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzbarkeit des Gebietes, - Zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderung in der Talaue durch Regelung und Koordinierung von Freizeitnutzungen. . Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_velen_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_velen_fkarte_2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BOR-064
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen