Naturschutzgebiete

NSG Rueenberger Venn

Naturschutzgebiet BOR-029 · 67,5 ha · Gronau (Westf.), Bad Bentheim

Schutzzweck

(1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen. a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat- und Wiesenvögeln, Klein- und Greifvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen; b) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung seltener und gefährdeter Pflanzen und Pflanzen- gesellschaften des offenen Wassers, insbesondere oligo- bis mesotropher Gewässer, moor- typischer Lebensräume, feuchter und trockener Heiden, feuchter und nasser Grünlandflächen sowie bodensaurer Eichenwald- bzw. Birken-Eichenwaldgesellschaften und Bruchwälder; c) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop; d) wissenschaftliche, naturgeschichtliche und erdgeschichtliche Gründe; e) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes; f) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände- rungen ökologischer Zusammenhänge; g) biographische Bedeutung des Gebietes als Bestandteil eines Verbreitungszentrums von Lebensräumen nährstoffarmer Standorte und somit unverzichtbarer Bestandteil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 200"; h) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 der FFHRichtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemein- schaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: - nährstoffarme basenarme Stillgewässer (3130) - Dystrophe Seen (3160) - feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010) - Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: - Froschkraut (Luronium natans) - Kammmolch (Triturus cristatus) i) Entwicklung ursprünglicher bzw. in Ansätzen bereits heute vorhandener natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse: - Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) - alte bodensaure Eichenw…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BOR-029

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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