NSG Fuechte Kallenbeck
Naturschutzgebiet BOR-020 · 193,0 ha · Heek, Metelen
Schutzzweck
a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten der Gewässer, der Moore, Moorwälder, Feuchtheiden sowie des Feucht- und Nassgrünlandes mit Flutrasen (Laubfrosch-Populationen) und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat- und Wiesenvögel, Klein- und Greifvögel, Amphibien, Reptilien und Wirbellose; b) Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z.T. stark gefährdete Vogelarten sowie als Lebensraum für z.T. stark gefährdeter Amphibienarten; c) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop; d) Erhalt und Sicherung schutzwürdiger Böden; e) Wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche und erdgeschichtliche Gründe; f) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes; g) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; h) Biographische Bedeutung des Gebietes als Bestandteil eines Verbreitungszentrums von Lebensräumen nährstoffarmer Standorte und somit unverzichtbarer Bestandteil des zu schaffenden europäischen ökolo- gischen Netzes "NATURA 2000": i) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Für die Meldung des Gebietes als Teilgebiet des Vogelschutzgebietes ist das Vorkommen folgender Arten der Vogelschutzrichtlinie ausschlaggebend: - Bekassine (Gallinago gallinago) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Uferschnepfe (Limosa limosa) Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind - Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Eisvogel (Alcedo atthis) - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) - Heidelerche (Lullula arborea) - Kampfläufer (Philomachus pugnax) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Kranich (Grus grus) - Neuntöter (Lanius collurio) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Silberreiher (Casmerodius albus) - Singschwan (Cygnus cygnus) - Sumpfohreule (Asio flammeus) - Wachtelkönig (Crex crex) - Weißstorch (Ciconia ciconia) - Ziegenmelker (Caprimulgus europaeu…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BOR-020
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