NSG Siegmuendung
Naturschutzgebiet BN-005 · 150,9 ha · Bonn, Troisdorf, Niederkassel, Sankt Augustin
Schutzzweck
Schutzzweck Die Festsetzung des ca. 150,87 ha (einschliesslich der anteiligen Wasserflaeche) grossen NSG sowie seine Unterschutzstellung erfolgt, - Aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes gemaess Paragraph 20 a LG NW zur Erhaltung sowie zur Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und Tiere und Pflanzen: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (prioritaerer Lebensraum (91E0), - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald mit seiner typischen Flora und Fauna (z.B. Pirol, Nachtigall) in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen sowie seiner standorttypischen Variationsbreite, inklusive Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren. Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf standortgerechte heimische Gehoelze, alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft auf bereits bestehenden Waldstandorten, - Entwicklung und Vermehrung der Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder auf geeigneten Standorten durch Sukzession und Initialpflanzungen von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschen-Wald), - Foerderung eines dauerhaften Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen, die als Brutstaetten fuer zahlreiche gefaehrdete Arten, z.B. den Pirol, fungieren. - Entwicklung bzw. Aufwertung der Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder durch Umbau der Pappel- und Ahornforste in naturnahe standortgerechte Gehoelze, - Erhaltung und Wiederherstellung von Ufergehoelzen, Feucht-, Sumpf- und Bruchwaeldern mit ihrem charakteristischen Pflanzen- und Tierarteninventar sowie von landschaftstypischen Gehoelzstrukturen, wie Feldgehoelzen, Gebueschen, Hecken, Baumgruppen und Kopfbaeumen (u.a. als Lebensraum fuer Steinkauz und Gruenspecht) als Verbindungskorridore zwischen Auwaldfragmenten bzw. als strukturreiche Mantel- oder Pufferbiotope, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Ueberflutungsverhaeltnisse - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen. Das NSG dient weiterhin der nachhaltigen Sicherung besonders schutzwuerdiger Lebensraeume nach Paragraph 62 LG NW.…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BN-005
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