Naturschutzgebiet NRW

NSG Kerpener Bruch sowie die suedlich angrenzenden Freiflaechen und ehemaligen Abgrabungsbereiche

Naturschutzgebiet BM-003 · 205,4 ha · Kerpen

Schutzzweck

Das Gebiet wird geschützt: a) zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG), insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse in Ausführung des § 48 c LG gemäß Anhang I der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vom 21.5.1992 - FFH-Richtlinie, Abl.EG Nr. L206 S.7). - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (prioritärer Lebensraum / Kennziffer 91E0) - Stieleichen-Hainbuchenwald (Kennziffer 9160) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (Kennziffer 6510). - zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und deren Lebensräume (Vogelschutzrichtlinie, Abl. EG Nr. L103 S. 1) sowie zur Wieder- herstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen - Mittelspecht (Kennziffer A238) - Schwarzmilan (Kennziffer A073). - zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Eisvogel (Kennziffer A229) - Schwarzspecht (Kennziffer A236) - Neuntöter (Kennziffer A338). - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Nachtigall (Kennziffer A271) - Wasserralle (Kennziffer A118). - zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Teichrohrsänger (Kennziffer A297) - Raubwürger (Kennziffer A340) - Pirol (Kennziffer A337) - Schwarzkehlchen (Kennziffer A276). - zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in den verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschließlich Altholz, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren. - aufgrund seiner hohen Artenvielfalt, des Vorkommens zahlreicher Rote-Liste-Arten, der gut ausgebildeten Pflanzengesellschaft und der fü…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BM-003

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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