NSG Bruehler Schlosspark
Naturschutzgebiet BM-002 · 47,5 ha · Brühl, Wesseling
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20 a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG), insbesondere - zur Erhaltung des alten, naturnahen Waldes und der Teiche als Lebensraum für v.a. Vögel, Fledermäuse, Insekten und Amphibien. Der Schlosspark ist als Biotop 5107 - 902 im Biotopkataster NRW und als landesplanerisch gesichertes Gebiet für den Schutz der Natur mit der Gebietskennnummer K_RR-146 erfasst; er wird für den landesweiten Biotopverbund als Kernbiotop in der intensiven Agrarlandschaft bewertet. b) aus landeskundlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere - aufgrund des bedeutenden Wertes der Parkanlage aus kulturhistorischer Sicht, aufgrund derer die Schlossparkanlagen und Schloss Augustusburg / Schloss Falkenlust zum Welt- kulturerbe der UNESCO ernannt worden sind, c) wegen seiner Seltenheit und besonderen Eigenart (§ 20 c LG), insbesondere - aufgrund der Seltenheit der Parkanlage und der über das Plangebiet hinausgehenden seltenen Altersstruktur des Waldes. Als siedlungsnaher Freiraum ist der Schlosspark darüber hinaus wegen seiner Klima- und Erholungsfunktionen zu schützen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rheinterrassen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1954, Inkraft: 2002, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1954-04-22) Amtsblatt alt (1978-10-23) LP Rheinterrassen (2002-07-23) LP Rheinterrassen alt (1990-07-03) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2010). (Juni 2014). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief BM-002
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